Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vereinbarung:
So weit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Diese Bestellung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Auftrags-bestätigung durch die Firma Punto Ceramiche, wobei die Firma Punto Ceramiche hinsichtlich des Warenumfanges Änderungen im Sinne des technischen Fortschrittes vorbehält. Mit der Unterfertigung dieses Auftragsschreibens akzeptieren Sie auch die umseitigen Geschäftsbedingungen.
2. Allgemeines:
Nebenabreden sind nur in Schriftform gültig und bedürfen auch der Originalunterschrift oder einer sicheren Signatur. Derartige Nebenabreden müssen mit dem Leiter unserer Geschäftsstelle vereinbart werden. Andere Personen sind zu entsprechenden Zusagen nicht berechtigt. Bei Bestellung mehrerer verschiedener Waren führt die Nichtlieferbarkeit eines Gegenstandes nicht zur Vertragsaufhebung. Die Übrigen, ohne den nicht lieferbaren Gegenstand verwendbaren Waren sind abzunehmen. Bei Sonderanfertigung können die Lieferzeiten nicht immer genau eingehalten werden; wir behalten uns die Produktionsbedingte Früher- oder Späterlieferung vor. Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Plan-Maß-Mengenangaben des Kunden sind ohne Gewähr. Die genannten Preise sind Abholpreise.
3. Abholung/Lieferung:
Die Waren sind, sobald sie bei uns eingetroffen sind, abzunehmen. Für Lagerung wird ab dem 5. Tag ein Betrag von € 14,53 je Tag verrechnet. Unsere Abhol-/Liefertermine sind voraussichtliche Termine, die nicht garantiert werden können. Insbesondere bei höherer Gewalt oder Lieferverzug seitens unseres Lieferanten sind Verschiebungen möglich. Eine allenfalls zu setzende Nachfrist muss zumindest sechs Wochen betragen. Bei Lieferungs-Kleinzustellung wird ein Transportkostenanteil gesondert verrechnet. Einwandfreie Zufahrt zur Baustelle bzw. Lieferadresse für LKW ist Voraussetzung.
4. Zurückbehaltungsrecht:
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist die Ware erst nach Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger Lagergebühr, sowie allfälliger weiterer Forderungen unsererseits auszufolgen.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen die Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages, der den Kosten einer Ersatzvornahme der Mängelbehebung entspricht.
5. Storno:
Möchte der Käufer aus diesem Vertrag entlassen werden, so kann dies nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Punto Ceramiche erfolgen. In diesem Fall hat der Käufer eine Stornogebühr in der Höhe von 30% der jeweiligen Auftragssumme zu bezahlen. Die Stornogebühr wird von der Firma Punto Ceramiche berechnet und ist ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ermächtigt ausdrücklich die Firma Punto Ceramiche die Stornogebühr von einer allfällig geleisteten Anzahlung in Abzug zu bringen. Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung verzichtet der Käufer ausdrücklich auf das richterliche Mäßigungsrecht.
6. Zahlungsbedingungen:
Bei Auftragserteilung sind 40% der Auftragssumme als Anzahlung zu entrichten. Die restlichen 60% sind bei Lieferung/Abholung zu erbringen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Firma Punto Ceramiche. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Die Parteien vereinbaren, dass die in diesem Kaufantrag beauftragten einzelnen Warenabholungen/Lieferungen als völlig selbständig zu betrachten sind. Die Fälligkeit des für jede einzelne Warenabholung/Lieferung jeweils zu bezahlenden Kaufpreis ist gegeben, ungeachtet allenfalls auf Seiten des Käufers bestehender Gegenforderungen aus Schadensersatz, Gewährleistung, etc. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer ist ausgeschlossen und verzichtet der Vertragspartner auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbraucher für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit, sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unseren Forderungen stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10,75% p.a. gemäß den Bestimmungen des Zinsenrechtsänderungsgesetzes zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener Höhe der Zinsen nicht beeinträchtigt. Für Verbraucher beträgt der allgemeine Verzugszinssatz 4%. Änderungen der Verzugszinssätze werden gemäß den Bestimmungen des Zinsenrechtsänderungsgesetzes der jeweils gesetzlichen Höhe angepasst.
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 13,08 zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
7. Gewährleistung:
Die Ware ist nach Abholung/Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Abholung/Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesem Falle ausgeschlossen. Für Gewährleistung stehen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein. Allerdings können wir statt Wandlung oder Preisminderung einen Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie vornehmen oder allenfalls in angemessener Frist eine Verbesserung vornehmen.
8. Gerichtsstand:
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
9. Rücktrittsrecht:
Rücktrittsrecht gemäß §3 Konsumenten-schutzgesetz:
Absatz 1: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Verkaufsantrag oder Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest Name und Anschrift des Unternehmers, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Handelt es sich nicht um ein Abzahlungsgeschäft §16 oder ein Geschäft im Sinne des §26 und sind dem Verbraucher der Name und die Anschrift des Unternehmers bekannt gegeben worden, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
Absatz 2: Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
Absatz 3: Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat.
Wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorausgegangen sind.
Absatz 4: Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit einer Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zustellt, der erkennen Lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Absatz 1 genannten Zeiträume abgesendet wird.
§3a Konsumentenschutzgesetz:
Absatz 1: Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Absatz 2: Maßgebliche Umstände im Sinne des Absatz 1 sind
1.) die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten die erforderlich ist,
damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet
werden kann;
2.) die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile;
3.) die Aussicht auf öffentliche Förderung und
4.) die Aussicht auf einen Kredit.
Absatz 3: Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Absatz 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner, bei Bank – und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenen Vertragsdauer spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.
Absatz 4: Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1.) er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die
maßgebliche Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten
werden;
2.) der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3.) der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit
erklärt.
Absatz 5: Für die Rücktrittserklärung gilt §3 Abs. 4 des Konsumentenschutzgesetzes sinngemäß.
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen der Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Für Verbraucherkunden aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen, abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage. Im Falle des Rücktritts finden eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu widerkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung eingehoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Bei Dienstleistungsbestellungen gilt das Rücktrittsrecht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.
10. Der Käufer erklärt, den Kaufantrag und die dazugehörigen Vereinbarungen gelesen und verstanden zu haben und auf alle Punkte der Vereinbarung nochmals gesondert hingewiesen worden zu sein.
